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SEPA verändert den Zahlungsverkehr deutlich

03.01.2012 - SEPA verändert den Zahlungsverkehr deutlich

Laut einer Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hat sich die EU nun darauf verständigt, dass der europäische Zahlungsverkehr SEPA zum 01.02.2014 die deutschen Überweisungen und auch das Lastschriftverfahren ablösen wird. Für die Verbraucher ändert sich dann einiges, denn ab dann werden Überweisungen mit der sogenannten IBAN durchgeführt, bei dem es sich um einen 22-stelligen Code handelt, der das Länderkürzel DE, eine zweistellige Prüfziffer und die bisherige Kontonummer sowie die BLZ enthält. In den ersten 2 Jahren soll es jedoch auch noch möglich sein, mit den bisherigen Daten zu überweisen. Ab 2016 sollen Überweisungen ins europäische Ausland dann auf die gleiche Weise funktionieren, so dass der der heute gebräuchliche BIC nicht mehr benötigt wird, hieß es weiter.

Auch Lastschriftverfahren werden angepasst

Ab dem 01.02.2014 werden zudem auch die Lastschriftverfahren angepasst, die dann SEPA-Mandate heißen. Alle schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen werden automatisch umgewandelt, so dass es keine Änderung seitens der Verbraucher bedarf. Im Falle von elektronisch oder telefonisch erteilten Lastschrift-Aufträgen erfolgt jedoch keine Umwandlung und bisher gibt es noch kein sicheres neues Verfahren in diesem Bereich. Die SEPA-Umstellung sorgt zudem dafür, dass eine Lastschrift nicht mehr bis zu 6 Wochen nach Abrechnungsschluss, sondern 8 Wochen ab Buchung zurückgeholt werden kann. Bei den SEPA-Lastschriften wird diese Frist jedoch aktuell nur durch die Geschäftsbedingungen von Anbietern garantiert und ist veränderbar, jedoch plant die EU eine Verankerung in der Zahlungsdienstrichtlinie. Das elektronische Lastschriftverfahren, bei dem per EC-Karte und Unterschrift bargeldlos gezahlt werden kann, wird auch über den 01.02.2014 hinaus bestehen, wobei unklar ist, wie lange die Übergangsfrist dauert.

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